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Trägerschaft des Julius-Mosen-Gymnasium in Oelsnitz geht an die Stadt über

Datum: 01.03.2023

Dass sich Kinder und Jugendliche in ihrer Schule wohlfühlen, sollte eigentlich der Normalzustand sein. Dass manchmal aber erst ein immenses Investitions- und Baugeschehen zu diesem Wohlgefühl führt, darf im Fall des Julius Mosen-Gymnasiums Oelsnitz nicht unerwähnt bleiben.

Sachsens Kultusminister Christian Piwarz ließ es sich denn auch nicht nehmen, extra aus der Elbmetropole in die kleine Stadt an der Weißen Elster anzureisen, um diesen für die Stadt Oelsnitz so wichtigen Tag zu begleiten.
Die stark vom Wandel geprägte Schule bewegt sich nun wieder in ruhigerem Fahrwasser. Schulleiterwechsel nach 13 Jahren, die tief greifende Modernisierung des Hauses und schließlich zum 01.01.2023 der Wechsel der Trägerschaft vom
Vogtlandkreis zur Stadt Oelsnitz liegen zurück. Lichtdurchflutete Räume und ein erheblicher Schub in Sachen Digitalisierung stehen auf der Haben-Seite der 3,29 Millionen Euro teuren Sanierung des über 120-jährigen Baues.

So sind die Arbeiten für den Einbau der
Aufzugsanlage für Barrierefreiheit, dem Trockenbau, den neuen Schließsystemen, Elektroarbeiten, Heizung und Sanitär Vergangenheit.

Dabei stellte die Corona-Pandemie das Gymnasium vor große Herausforderungen. Gerade in dieser Zeit zeigte sich, wie wichtig die digitale Infrastruktur
geworden ist. Dies im Blick, wurden seitens der Planer mehr als 251.000 Euro in den Einbau von Fernmeldetechnik mit Fördermitteln aus dem Programm
„Digitale Schulen 2020 bis 2022“ investiert.

Der Schulübergang vom Kreis an die Kommune werde nach Aussagen Thomas Hennigs, Landrat des
Vogtlandkreises, ein Erfolgsmodell. Und dieses
Erfolgsmodell trage in Oelsnitz ein Alleinstellungsmerkmal. Zu Recht könnten deshalb die 537 Schüler und 44 Lehrerinnen und Lehrer um Schulleiter
Frank-Rainer Richter stolz auf ihr Gymnasium sein. In diesem Sinne dankte der Pädagoge abschließend
allen Bauleuten und Planern, Lehrern, Eltern, Schülern und den Wegbereitern – wie Kreis- und Stadträten - und Mitarbeitern des Schulamtes und sowie jenen des Amtes für Gebäude- und Immobilienmanagement.