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Tragen von Mund-Nasenbedeckung für Menschen mit Einschränkungen

Datum: 06.05.2020

Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen dürfen auf das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verzichten, wenn sie dazu nicht in der Lage sind. Um Gefahren für diese Menschen so gering wie möglich zu halten, ist dies auch in der aktuell gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben.

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen im Vogtlandkreis, Dagmar Nauruhn:
„Es kann vorkommen, dass Menschen mit Behinderung Probleme mit Atmung, Kreislauf, Sehen oder andere Krankheitsanzeichen bekommen und es zu körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen kommt. Auch Angstzustände können ausgelöst werden, da die Einsicht in die Maßnahme nicht geweckt werden kann und besonders geistig oder psychisch beeinträchtigte Menschen Schutzmaßnahmen nicht verstehen.“

Daher sind auch alle Mitarbeiter der Sicherheitsdienste, Einlassdienste und andere Kontrolleure der Hygieneschutzmaßnahen aufgefordert, Menschen mit Behinderung nicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung zu zwingen.

Ebenso wird an das Verständnis der Mitmenschen appelliert, Menschen mit Behinderung nicht aufzufordern, eine Maske zu tragen, oder sie gar deswegen zu beschimpfen.