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Ukraine-Geflüchtete: Rechtskreiswechsel zum 01.06.2022 erfolgreich vollzogen

Datum: 02.06.2022

Trotz der kurzen Vorlaufzeit zwischen Beschluss und Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum Rechtskreiswechsel* in das SGB II und SGB XII konnte der Übergang für einen Großteil der aus der Ukraine Geflüchteten zum 01.06.2022 erfolgreich vollzogen werden. Bereits im Vorfeld wurden alle Flüchtlinge durch das Ausländeramt des Vogtlandkreises über den anstehenden Wechsel informiert und erhielten in einem weiteren Schreiben einen individuellen Vorsprachetermin beim Jobcenter Vogtland.

Möglich war der erfolgreiche Übergang auch mittels intensiv geführter Abstimmungen mit allen am Prozess beteiligten Stellen innerhalb und außerhalb der Landkreisverwaltung (z.B. Jobcenter; Ehrenamtliche; Städte und Gemeinden).

Der Rechtskreiswechsel betrifft aktuell jenen Personenkreis, der bis zum 31.05.2022 nach Deutschland eingereist ist. Bei Personen bei denen noch keine erkennungsdienstliche Erfassung vorgenommen wurde, soll diese bis spätestens 31.10.2022 nachgeholt werden.

Personen die ab dem 01.06.2022 einreisen, vollziehen den Rechtskreiswechsel erst dann, wenn die abschließende erkennungsdienstliche Behandlung vorgenommen wurde und eine Fiktionsbescheinigung erstellt wird.

Krankenversorgung der Geflüchteten

Neben dem Wechsel des Sozialleistungsträgers hat der Rechtskreiswechsel auch Auswirkungen auf die Krankenversorgung der Geflüchteten. Sollte eine Bedürftigkeit im Sinne der Sozialgesetzbücher gegeben sein, erfolgt die Kostenerstattung über die regulären Krankenkassen und nicht (wie bisher) über die Leistungsverpflichtung des Landkreises.

Um an dieser Stelle Irritationen zu vermeiden, wurde eine entsprechende Information an die Ärztinnen und Ärzte des Vogtlandkreises vorbereitet und zugesandt.

Aktuelle Lage

Stand heute sind im Landkreis 2.451 Personen registriert und untergebracht worden (Stand: 31.05.2022). Diese verteilen sich auf folgende Altersgruppen:

0-14 Jahre: 837
15-24 Jahre: 291
25-65 Jahre: 1180
über 65 Jahre: 138

Zuweisungen der Landesdirektion sind derzeit nicht geplant. Die täglichen Zugänge im Landkreis liegen aktuell zwischen 15-20 Personen.

* Hinter dem Rechtskreiswechsel steckt der Wechsel des Leistungsbezugs für die Geflüchteten. Haben diese anfangs noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, gehen sie nach dem Rechtskreiswechsel in die Zuständigkeit des Jobcenters Vogtland über und erhalten SGB II bzw. Sozialhilfe nach dem SGB XII.
In seiner Sitzung am 20.05.2022 wurde durch den Bundesrat das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlags und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Die Verkündung erfolgte am 27.05.2022 und die Regelungen treten zum 01.06.2022 in Kraft. Die Eröffnung der Rechtskreise ist ein Hauptbestandteil dieses Gesetzes.