Inhalt

Vogtlandkreis erlässt Allgemeinverfügung zu Quarantäne-Regeln

Datum: 26.03.2021

Im Vogtlandkreis gilt ab dem 29.03.2021 eine neue Allgemeinverfügung zur »Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen«. Dies geschieht auf Vorlage des Sächsischen Sozialministeriums.

Eine Änderung betrifft unter anderem die Dauer der Absonderung für Personen, bei denen eine nachgewiesene Infektion mit einer Corona-Mutation vorliegt. Diese kann nun bis zu 21 Tage betragen („6. Beendigung der Maßnahmen“).