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Vogtlandkreis und Rettungszweckverband schließen Vereinbarung zur Nutzung der öffentlichen Corona-Testzentren

Datum: 26.03.2021

Arbeitgeber sind seit dem 22. März 2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten.( § 3a, Abs. 1, Testpflicht).

In diesem Sinne schlossen der Rettungszweckverband Südwestsachsen und der Vogtlandkreis eine Vereinbarung zur Unterstützung der Arbeitgeber hinsichtlich der Umsetzung der Testpflicht für ihre Mitarbeiter/innen. Diese können fortan die öffentlichen Corona-Testzentren (CTZ) des Rettungszweckverbandes nutzen. Grundlage hierfür ist nur eine Rahmenvereinbarung mit dem Landratsamt Vogtlandkreis.

Auch die CTZ, welche durch externe Partner (Apotheken, private Unternehmer) betrieben werden,  bieten häufig Arbeitnehmertestungen an. Hierzu müssen die Betriebe/Einrichtungen mit dem jeweiligen Betreiber des CTZ eine Vereinbarung schließen.

Hintergrund: Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab dem 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlich eine Testung auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die Tests sind vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Testung muss die jeweils geltende Mindestanforderung des Robert Koch-Instituts erfüllen. Der Nachweis über die Testung ist für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren.