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Waldbrandgefahr: Forstbehörde verzeichnet Stufen 3 und 4

Datum: 19.07.2022

Die langanhaltende Trockenheit im Juni, verbunden mit Rekordtemperaturen, führte bereits schon mal in diesem Jahr zu einer extremen Brandgefährdung der Wälder. Nach einer kurzen Entspannung stehen uns nun wieder heiße und trockene Tage bevor. Einzelne vorausgesagte Gewitter werden die allgemein angespannte Lage nicht entschärfen können. Wie die Forstbehörde des Vogtlandkreises mitteilt, wird in den nordwestlichen Regionen des Vogtlandes am Mittwoch wiederum die Waldbrandgefahrenstufe 4, in den südöstlichen die Waldbrandgefahrenstufe 3 ausgerufen. In den nördlichen Regionen von Sachsen wird sogar die Stufe 5 erreicht.

Bis Mitte Juli diesen Jahres wurden im Vogtlandkreis bisher zwei kleinere Waldbrände verzeichnet, die vermutlich durch menschliches Fehlverhalten entstanden.
Grundsätzlich gelten für Erholungssuchende bei jedem Waldbesuch ein generelles Rauchverbot sowie ein Verbot zum Umgang mit offenem Feuer. Der Wald und Waldwege dürfen zudem nicht mit Kraftfahrzeugen befahren und die Zufahrten müssen für die Feuerwehr und Rettungskräfte offen gehalten werden.
Die aktuelle Waldbrandwarnstufe ist im Internet unter https://www.mais.de/php/sachsenforst.php oder mit der App „Waldbrandgefahr Sachsen“ abrufbar.
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Zahlen & Fakten
Durch Waldbrandgefahrenstufen wird auf einer Skala von 1 bis 5 die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dargestellt. Dabei bedeutet 1 sehr geringe Gefahr, 2 geringe Gefahr, 3 mittlere Gefahr, 4 hohe Gefahr und 5 sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahr ist vor allem von der Witterung und dem Zustand der Vegetation abhängig. Der Deutsche Wetterdienst errechnet an Hand dieser Werte den sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) und leitet daraus die Waldbrandgefahrenstufen ab.

Bereits ab der Waldbrandgefahrenstufe „3“ ist zu beachten:
• Beim Betreten des Waldes werden die Waldbesucher um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Um Selbstzündungen vorzubeugen, sollte beispielsweise für jedermann selbstverständlich sein, dass verursachter Glasbruch und Müll wieder mit nach Hause genommen wird.
• Kraftfahrzeuge sind auf Parkplätzen abzustellen, keinesfalls auf vertrockneten Wiesen, Wegrändern und Stoppelfeldern. Ein weiterer Anmarsch zum Wald dient somit auch der aktiven Mithilfe zur Vorbeugung von Waldbränden.
• Von der Forstbehörde genehmigte öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und in einer Entfernung von weniger als 100 Meter zum Wald sollen nicht mehr genutzt werden und auf Feuerwerke ist in diesem Bereich möglichst zu verzichten.
Ab Waldbrandgefahrenstufe „4“ gilt:
• Aktiver Brandschutz durch äußerste Vorsicht im Wald.
• Waldwege sollten nicht mehr verlassen werden.
• Die Forstbehörde kann besonders gefährdete Waldbereiche zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher sperren.
• Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und in einer Entfernung von weniger als 100 Meter dürfen nicht genutzt werden, Feuerwerken wird in diesem Bereich nicht mehr zugestimmt.
Ab Waldbrandgefahrenstufe „5“ gilt:
• Maximaler Schutz des Waldes vor Bränden.
• Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete sperren und somit jegliches Betreten und Befahren untersagen.
• Ausnahmen gelten für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst, Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.
Sollten Waldbrände entdeckt werden, ist umgehend die Rettungsleitstelle unter 112 zu informieren.
Dem umsichtigen, sensiblen und rücksichtsvollem Verhalten der Bürger ist es zu verdanken, dass es in den vogtländischen Wäldern bei den derzeitigen Witterungsbedingungen bisher nur verhältnismäßig wenige Brände gegeben hat. Es wird darum gebeten, auch in der nun anstehenden Ferienzeit bei allen Aktivitäten in der freien Natur äußerst umsichtig zu sein.