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Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot

Datum: 12.07.2023

Da die Trockenheit auch im Vogtland weiter anhält und nach den derzeitigen Wetterprognosen die niedrigen Wasserstände der vogtländischen Gewässer auch in den kommenden Wochen nicht durch Niederschläge ausgeglichen werden können, hat der Vogtlandkreis entschieden, dass Eigentümern und Anliegern ab sofort bis auf Widerruf die Wasserentnahme an oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen untersagt wird.

Nicht betroffen sind Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs ist bei ausreichender Wasserführung weiterhin zulässig. Dies sollte jedoch mit höchster Zurückhaltung erfolgen.

Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit und mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro geahndet werden.

Die für die Maßnahme gültige Allgemeinverfügung gilt bis zum 16.10.2023 und ist unter www.vogtlandkreis.de unter Bekanntmachungen im Amtsblatt vom 12.07.2023 veröffentlicht.