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Bienenvölker in Krebes von »Amerikanischer Faulbrut« befallen - Veterinäramt legt Sperrbezirk fest

Datum: 06.05.2022

Über den erneuten Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut, einer Bienenseuche, informiert das Lebensmittel- und Veterinäramt des Vogtlandkreises. So wurde der Ausbruch bereits am 4. Mai 2022 in einem Bienenbestand der Gemeinde Krebes amtlich festgestellt. Infolge dessen gilt ab sofort ein Sperrbezirk von einem Kilometer Radius um den Ausbruchsbestand der Amerikanischen Faulbrut, der in einer Allgemeinverfügung festgehalten ist, Quelle: www.vogtlandkreis.de/AmtsblattVogtlandkreis2022

Alle Halter von Bienen im gesamten Vogtlandkreis, deren Bienenhaltung dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises und der Sächsischen Tierseuchenkasse noch nicht bekannt sind, haben demnach ihre Bestände unverzüglich mit Angabe von Anzahl und Standort ihrer Bienenvölker anzuzeigen unter:

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises,

Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz,

Tel. 03741 300-3601, Fax 03741 300-4075,

E-Mail: veterinaeramt@vogtlandkreis.de

Wie das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises weiterhin mitteilt, werden alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut untersucht. Eine erneute Untersuchung steht frühestens zwei, jedoch spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes an.
Dr. Anne Schilder, Amtsleiterin des Lebensmittel- und Veterinäramtes ergänzt: „Wir fordern alle Bienenhalter im Sperrbezirk auf, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen oder von ihrem Standort im Sperrbezirk zu entfernen oder in diesen einzubringen.“
Wie die neue Allgemeinverfügung des Weiteren festlegt, darf erzeugter Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, weiterhin abgegeben werden.
Abschließender Hinweis an die Imker: Nicht mehr durch Völker besetzte Bienenwohnungen sollen nach wie vor bienendicht verschlossen gehalten werden.