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Verwaltungsleistungen

Abfallsammlungen anzeigen

Allgemeine Informationen

Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Haushaltsabfällen gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus privaten Haushalten müssen Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung der Landesdirektion Sachsen anzeigen. Anzeigepflichtig sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier.

Verfahrensablauf

Zeigen Sie das Vorhaben unter Verwendung des bereitstehenden Formulars bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 43, Dienststelle Chemnitz, an ("Zuständige Stelle").

  • nach Eingang Ihrer vollständigen Anzeige erhalten Sie ein Eingangsbestätigung; nach Ablauf der dreimonatigen Wartefrist dürfen Sie mit der Sammlung beginnen (keine Genehmigung durch die Landesdirektion erforderlich)
  • die Landesdirektion fordert den / die von den Sammlungen betroffenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf, innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme abzugeben.
  • Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, der Landesdirektion jährlich die Abfallmengen mitzuteilen, die Sie im Vorjahr aus privaten Haushalten gesammelt hatten. Die Aufstellung erfolgt nach Abfallarten und Landkreisen / kreisfreie Stadt (Dresden, Leipzig, Chemnitz). - Formblatt

Erforderliche Unterlagen

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der zuständigen Stelle ab.

Fristen

  • Anzeige: spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn
  • Jahresmeldung: jeweils bis 31.03. für das vorangegangene Jahr

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 31.08.2021

Voraussetzungen

Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten zu gewerblichen oder gemeinnützigen Zwecken

Kosten (Gebühren)

Verwaltungsgebühr: EUR 25,00 - 500,00 (nur bei gewerblicher Sammlung)