Jagdschein (Erteilung/ Verlängerung) beantragen
Jagdschein (Erteilung/ Verlängerung) beantragenAllgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag, in der Regel als Dreijahresjagdschein ausgestellt. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjahresjagdschein. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten. Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Jagdschein sind:
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (Jagdhaftpflichtversicherung, mit einer Deckung von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden, die für die Dauer der beantragten Gültigkeit des Jagdscheins abgeschlossen ist)
- Passbild (bei der Erstausstellung bzw. im bestehenden Jagdscheinheft keine Verlängerung mehr möglich ist)
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Für die Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Jagdscheins stellen Sie einen Antrag. Sofern Sie erstmals einen Jagdschein beantragen, kommen Sie am einfachsten persönlich mit dem Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung) in die untere Jagdbehörde. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird ein Jagdschein erstellt und Ihnen persönlich ausgehändigt oder zugeschickt.
Gebühren
Gebühren
Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheines werden Gebühren und die Jagdabgabe fällig.
- Jagdabgabe: Die Jagdabgabe beträgt für den Jahresjagdschein für jedes Jahr der Gültigkeit 20 Euro, im Übrigen 10 Euro.
- Gebühren für Erteilung:
- Erteilung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines: 70,00 Euro
- Erteilung eines Tagesjagdscheines: 25,00 Euro
- Erteilung eines Jahresjagdscheines im zeitlichen Zusammenhang mit der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung durch die Waffenbehörde oder Erteilung eines Falknerjagdscheines: 35,00 Euro
- Erteilung eines Jugendscheines 20,00 Euro
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
- § 15 Bundesjagdgesetz (Allgemeines zum Jagdschein)
- § 16 Bundesjagdgesetz (Jugendjagdschein)
- § 17 Bundesjagdgesetz (Versagung des Jagdscheines)
- § 1 Sächsische Jagdverordnung (Jagdabgabe)
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis (Gebühren Nummer 56)
- §§ 5 und 6 Waffengesetz