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Verwaltungsleistungen

KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie" (Darlehen)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens mit Tilgungszuschuss aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie" Nr. 272, 282

Mit der Förderung "Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie unterstützt die KfW Vorhaben, bei denen in mehr als 400 Metern Tiefe Erdwärme erschlossen wird.

Was wird gefördert?

  • Errichtung von Anlagen zur thermischen Nutzung
  • Förder- und Injektionsbohrungen
  • tatsächliche Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrungen mit besonderen technischen Bohrrisiken

Was wird nicht gefördert?

  • Erkundungsbohrungen
  • Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen
  • Prototypen
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen

Konditionen

Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss

Höhe
bis zu 80 % der Investitionskosten

Höchstbetrag
bis zu EUR 10 Millionen pro Vorhaben

Zinsbindung
bis zu 10 Jahre

Zinssatz

  • Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
  • Kleine Unternehmen erhalten einen zusätzlich vergünstigten Zinssatz. (Programm-Nr. 282)

Auszahlung
100 %

Tilgung

  • bis zu 50 % Tilgungszuschuss
  • tilgungsfreie Anlaufjahre, danach vierteljährlich gleich hohe Raten
  • Sondertilgungen möglich

Sicherheiten
bankübliche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

Hinweise:

  • Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Freiberufler
  • Landwirte
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände

ausgeschlossen von der Förderung

  • Bund, Länder und deren Einrichtungen
  • Hersteller förderfähiger Anlagen

Weitere Voraussetzungen

  • das Thermalfluid muss mindestens 20°C warm sein
  • das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden

Verfahrensablauf

Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Diese berät Sie, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der KfW ein. Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.

Erforderliche Unterlagen

Über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise informieren Sie sich im Förderportal der KfW.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn des Bauvorhabens
  • Abruf der Mittel: zwölf Monate nach Darlehenszusage
  • Nachweise zur Verrechnung des Tilgungszuschusses: spätestens sechs Monaten nach vollständiger Auszahlung des Darlehens

Kosten (Gebühren)

  • für die Antragstellung: keine
  • Kreditzinsen
  • 0,25 % Bereitstellungszinsen, wenn nicht einen Monat nach Zusage abgerufen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 08.03.2022

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