Unterhaltsvorschuss
Allgemeine Informationen/ Voraussetzungen
Für Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Elternteile Beratungsleistungen in Anspruch nehmen oder Unterhaltsvorschussleistungen beantragen. Zusätzliche Informationen sind auch über das Amt24 abrufbar.
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung
Über die nebenstehende Randleiste "Dokumente" bzw. über Unterhaltsvorschussleistungen im Amt24 sind der Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen, das Merkblatt zur Antragstellung bzw. zu den einzureichenden Unterlagen und weiterführende Informationen abrufbar.
- Antragsformular und Unterlagen lt. Merkblatt bzw. Antrag Amt24 (Antrag online am PC ausfüllbar)
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
wenn vorhanden:
- Scheidungsurteil
- Unterlagen über die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen