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Verwaltungsleistungen

Unterhaltsvorschuss

Allgemeine Informationen/ Voraussetzungen

Für Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Elternteile  Beratungsleistungen in Anspruch nehmen oder Unterhaltsvorschussleistungen beantragen. Zusätzliche Informationen sind auch über das Amt24 abrufbar.

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung

Über die nebenstehende Randleiste "Dokumente" bzw. über Unterhaltsvorschussleistungen im Amt24 sind der Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen, das Merkblatt zur Antragstellung bzw. zu den einzureichenden Unterlagen und weiterführende Informationen abrufbar.

wenn vorhanden:

  • Scheidungsurteil
  • Unterlagen über die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen