Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.
Voraussetzungen
Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein.
Dazu gehören:
- Wahl des Vorstands
- Einigung über die Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist
Verfahrensablauf
Um den Verein nach seiner Gründung bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, reicht eine formlose Anzeige aus.
Erforderliche Unterlagen
- Vereinssatzung (gegebenenfalls fordert die Stadt oder Gemeinde Unterlagen nach)
Fristen
Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 137 Abgabenordnung (AO) - Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 90 AO - Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 93 AO - Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 97 AO - Vorlage von Urkunden
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung