Verein beim Finanzamt anmelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn beim Finanzamt anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.
Voraussetzungen
Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein. Dazu gehören:
- Wahl des Vorstands
- Einigung über die Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist
Verfahrensablauf
Teilen Sie dem Finanzamt die Vereinsgründung in einem formlosen Schreiben mit.
Erforderliche Unterlagen
- Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Nachweis der Eintragung im Vereinsregister
Gegebenenfalls fordert das Finanzamt Unterlagen nach.
Fristen
Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 137 Abgabenordnung (AO) - Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 90 AO - Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 93 AO - Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 97 AO - Vorlage von Urkunden
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024
Zuständige Stelle
Finanzamt