Wassersportliche Veranstaltung beantragen
Allgemeine Informationen
Gemäß § 1.23 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
Nach § 1.23 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung müssen sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, durch die zuständige Behörde, in Sachsen die Landesdirektion Sachsen genehmigt werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag wird formlos gestellt.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss enthalten:
- die genaue Anschrift des Veranstalters
- eine eingehende Beschreibung über Art und Umfang der Veranstaltung
- die geschätzte Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer
- Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung (Zeitangabe über die einzelnen Pausen während der Veranstaltung)
- eine genaue Beschreibung von Veranstaltungsraum, Veranstaltungsfläche und dem Abstand vom Ufer
- die Anschrift der für die Veranstaltung verantwortlichen Person (mit Mobiltelefonnummer)
- Art und Anzahl der eingeplanten Sicherungs- und Rettungskräfte
Wenn eine Schifffahrtssperre für die Veranstaltung geplant ist, so ist diese möglichst kurz zu fassen. Die Erfordernis muss eingehend begründet werden. Schifffahrtssperren können für wassersportliche Veranstaltungen nur im Ausnahmefall genehmigt werden. Die Kosten für die Ausführung der Schifffahrtssperre werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Sind besondere Absperrungen oder Bahnmarkierungen durch Bojen vorgesehen, müssen diese näher beschrieben werden (Skizze, Kartenausschnitt).
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung beantragen.
Später eingehende Anträge können aus personellen und organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Wird die Veranstaltung verlegt oder fällt eine genehmigte Veranstaltung aus, müssen Sie die Schifffahrtsbehörde umverzüglich davon unterrichten.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 16.09.2021