Zweitwohnungsteuer zahlen
Allgemeine Informationen
Manche Städte und Gemeinden erheben eine besondere Abgabe auf Zweitwohnungen. Diese Zweitwohnungsteuer (ZwS) ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß § 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG).
Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die Anmeldung einer Nebenwohnung auf der Meldestelle gilt dabei regelmäßig gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
Achtung! Die Pflicht zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer kann auch für nicht meldepflichtige Zweitwohnungen bestehen. Dies richtet sich nach der jeweils geltenden gemeindlichen Satzung.
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung, über welche Sie länger als sechs Monate verfügen und welche Sie zumindest gelegentlich zum Schlafen und Wohnen nutzen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren)
Üblicherweise orientiert sich die die Höhe der Zweitwohnungsteuer an der Nettokaltmiete. Der Steuersatz ist in der jeweiligen kommunalen Steuersatzung geregelt.
Rechtsgrundlage
- § 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) - Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde)
- § 7 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) - Gemeindesteuern
- Sächsisches Meldegesetz (SächsMG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 21.06.2022
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung