Amt für Wirtschaft und Bildung
Wenn es ein Geheimnis des Erfolges gibt, so ist es das: Den Standpunkt des Anderen zu verstehen und die Dinge mit seinen Augen zu betrachten.
(Henry Ford)
Informationen zur Unterstützung von betroffenen Unternehmen in der gegenwärtigen Situation - Corona-Virus
Allgemeinverfügungen/Verordnungen/FAQs
Einen Überblick über die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen und Verordungen erhalten Sie hier.
Leitfaden zur Unterstützung von betroffenen Unternehmen (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - § 56 Entschädigung
Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund eines Tätigkeitsverbotes durch ein Gesundheitsamt
Corona-Schutzschild Bund (u. a. Soforthilfe, Schnellkredit)
Bundesministerium für Finanzen: Corona-Schutzschild
Bund: Überbrückungshilfe Unternehmen 06. bis 08.2020
Sächsische Aufbaubank: News für Unternehmen - Hotline 0351 4910-1100
KfW: Corona-Hilfe Kredite für Unternehmen - kostenfreie Servicenummer 0800 539-9001
Sachsen hilft sofort
Sächsische Aufbaubank: Übersicht und Antrag Sachsen hilft sofort - Hotline 0351 4910-1100
Sächsische Aufbaubank: Sozialhilfe-Zuschuss Soziale Organisation
Kurzarbeit/Arbeitsausfall
Agentur für Arbeit - Allgemeine Informationen
Agentur für Arbeit - Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Agentur für Arbeit - Merkblatt Arbeitsausfall
Agentur für Arbeit - Anzeige Arbeitsausfall
Kontakt:
Agentur für Arbeit Plauen
08520 Plauen
Plauen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Montag-Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
03741 236666 - lokale Service-Rufnummer
0800 4555500 für Arbeitnehmer
0800 4555520 für Arbeitgeber
Weiteres:
Artikel "Corona und Kurzarbeit: Was gilt jetzt für Arbeitgeber?"
Ausbildungsbetriebe
Grenzgänger
NEU: Amtliche Bescheinigung über eine Tätigkeit in einem Betrieb nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung
Bitte füllen Sie diese Bescheinigung aus, wenn nach Ihrer Ansicht die Voraussetzungen durch Ihr Unternehmen erfüllt werden und schicken diese an folgende E-Mailadresse zurück: boerner.ina@vogtlandkreis.de
Nach Erhalt Ihrer vollständig ausgefüllten Bescheinigung werden wir diese prüfen und sollte eine Systemrelevanz bestehen, senden wir es Ihnen bestätigt per E-Mail zurück.
Aufgrund der Änderung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung, welche ab heute den 17.02.2021 in Kraft getreten ist, ergeben sich Änderungen über die wir Sie informieren möchten.
Die Kosten werden sich ab dem 17.02.2021 in den folgenden Testzentren die Kosten von derzeit 25 €/Test auf 15 €/Test reduzieren. Sollten Sie uns eine Kostenübernahmeerklärung bereits übermittelt haben, werden ab heute automatisch 15 €/Test in Rechnung gestellt. Die Übermittlung einer neuen Kostenübernahmeerklärung ist nicht notwendig. Weiterhin gelten folgende Öffnungszeiten für die Testzentren.
Zusätzlicher Hinweis: In den Corona-Testzentren sind die Gesundheitskarten der Patienten vorzulegen.
Testzentrum Klingenthal: Graslitzer Straße 4a, 08248 Klingenthal
E-Mail: ctz-kl@rettzv-sws.de Tel. 03741 457 285
Mo 05:00 - 16:00 Uhr, Di – Sa 05:30 - 16:00 Uhr, So 15:00 - 21:00 Uhr
Testzentrum Markneukirchen: An der Musikhalle 16, 08258 Markneukirchen
E-Mail: ctz-mkn@rettzv-sws.de Tel. 03741 457 286
Mo – Fr 13:00 – 17:00 Uhr
Testzentrum Auerbach: Friedrich-Ebert-Straße 21a, 08209 Auerbach
E-Mail: ctz-ae@rettzv-sws.de Tel. 03741 457 288
Mo – Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Testzentrum Reichenbach: Cunsdorfer Straße 22, 08468 Reichenbach
E-Mail: ctz-rc@rettzv-sws.de Tel. 03741 457 287
Mo – Fr 13:00 – 16:00 Uhr
Testzentrum Bad Brambach: Am Grenzübergang B92 / E49
E-Mail: ctz-bb@rettzv-sws.de Tel. 03741 457 284
Mo - So 05:30 – 07:00 Uhr
Bei Bedarf können individuelle Öffnungszeiten vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an das jeweilige Testzentrum.
Die Kostenübernahmeerklärung inkl. Schweigepflichtsentbindung steht den Arbeitgebern hier zur Verfügung.
Industrie und Handelskammer Chemnitz: Aktuelle Situation in Tschechien
Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen
Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer
Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer
Ihre Ansprechpartner im Amt für Wirtschaft und Bildung
Das Amt für Wirtschaft und Bildung arbeitet gezielt am Erhalt und Ausbau der Wachs-
tumsbedingungen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Wirtschaft, Bildung und
Innovation im Vogtland.
Auf Grund seines komplexen Aufbaues ist es in der Lage, umfassend auf die Bedürfnisse
der Unternehmen als auch der Bürger einzugehen und eine Lotsenfunktion einzunehmen.
Wirtschaftsförderung/Tourismus
Zukunft des Vogtlandes gestalten als attraktiven Arbeits- und Lebensraum für Fachkräfte
Die Wirtschaftsförderung versteht sich als enger Partner der Unternehmen. Wir sind je nach Problemstellung Lotse, Moderator, Koordinator oder auch als Krisenmanager. Wir unterstützen mit einer individuellen persönlichen Begleitung bei allen Investitionen der Unternehmen. Ein bewährtes, ausgefeiltes Behördencoaching garantiert in allen Phasen des Projektes optimale erfolgsorientierte Betreuung.
Die regionale Bindung von Fachkräften ist eine wichtige Aufgabe, der wir uns insbesondere durch eine aktive Berufs- und Studienorientierung sowie Fachkräftewerbung stellen. Die Maßnahmen im Bereich Marketing zielen auf die überregionale Wahrnehmung der Region Vogtland als dynamische, attraktive Wirtschaftsregion ab.
Themenschwerpunkte:
Ländliche Entwicklung
Ländliche Entwicklung
Die Ländliche Entwicklung im Zusammenhang mit Bodenordnung leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raumes.
Im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren, dem Freiwilligen Landtausch und Bodenordnungsverfahren können nachhaltig wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Potenziale des ländlichen Raumes gestärkt und vielfältige Probleme gelöst werden.
Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Bodenmanagement
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen durch Flächenerschließung, -Zusammenlegung und -Neuordnung
- Landnutzungskonflikte lösen und vermeiden
- Regelung ungeklärter Eigentumsfragen im Zusammenhang mit selbständigem Eigentum von Gebäuden und Anlagen
Gestaltung lebenswerter Dörfer, von Natur und Landschaft
- Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen der Dorferneuerung
- Bodenordnung im Innenbereich der Dörfer
- Maßnahmen des Hochwasserschutzes
- Natur und Landschaft gestalten
Als Untere Landwirtschaftsbehörde werden die Vorgänge in den Bereichen Gründstück- und Landpachtverkehr nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Die Erstaufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Grundstücke wird in Abstimmung mit den Fachstellen und den Kommunen entschieden.
Darüber hinaus erfolgt die Prüfung von notariellen Verkaufsvorgängen nach der Grundstückverkehrsordnung bezüglich Alteigentümeransprüchen.
Für Grundstücke, bei denen ein oder mehrere Eigentümer oder deren Aufenthalt unbekannt sind, kann bei berechtigtem Interesse ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden.
Weitere Themen:
Flurbereinigung und Freiwilliger Landtausch nach dem Flurbereinigungsgesetz
Freiwilliger Landtausch und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschafts- anpassungsgesetz
Forstbehörde
Die Forstbehörde ist für die Durchsetzung des Sächsischen Waldgesetzes zuständig.
- Forstaufsicht über den privaten und körperschaftlichen Wald
- Forstschutz
- Wahrnehmung aller behördlichen Aufgaben und Überwachung der Einhaltung des Sächsischen Waldgesetzes
- zudem ist sie die zuständige Behörde nach dem Pflanzenschutzgesetz im Wald
Themenschwerpunkte:
- Reviere im Überblick
- Forstaufsicht im Privat- und Körperschaftswald/Forstschutz
- Walderhaltung/Waldmehrung
- Waldschutz/Waldbrand
- Pflanzenschutz
- Reiten im Wald
- Forstliches Vermehrungsgut
- Forstliche Zusammenschlüsse (Forstbetriebsgemeinschaften)
- Weitere hoheitliche Vollzugsaufgaben nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen im Forstbereich
Schulverwaltung
Das Sachgebiet Schulverwaltung ist Ihr Ansprechpartner für folgende Fragen:
- zur Schulpflicht allgemein und zu Anträgen auf Ruhen der Schulpflicht,
- zu Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
- zu Fördermöglichkeiten bei einer notwendigen außerhäuslichen Unterbringung von Schülern,
- zur Bildungsberatung in den landwirtschaftlichen Berufen,
- zur Schulnetzplanung,
- zur Hortbetreuung an den Schulen zur Lernförderung in Auerbach und Oelsnitz sowie
- zum Ersatz von Aufwendungen für den Kreiseltern- und den Kreisschülerrat nach dem Schulgesetz den Freistaates Sachsen, Erstattung von Aufwendungen (Fahrkosten Kreiselternrat / Kreisschülerrat)
- zum Medienpädagogischen Zentrum des Vogtlandkreises
Wir sind darüber hinaus zuständig für die sächliche Ausstattung an unseren kreislichen Schulen.