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Anzahl der Sammelbehälter für Elektro-Altgeräte wird reduziert

Datum: 19.06.2023

Aufgrund von erhöhten Anforderungen an die Transportsicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße muss die Sammlung von Elektro-Altgeräten an den zentralen Sammelplätzen im Vogtlandkreis umstrukturiert werden. So müssen volle Behälter künftig vor Ort getauscht werden. Die dafür nötige größere Stückzahl an Containern und der damit verbundene logistische Mehraufwand machen einen Abzug von Depotcontainern für Kleinelektronikschrott notwendig.

Folgende Standorten sind davon betroffen und werden derzeit abgezogen:

Gemeinde

Ortsteil

Standplatz

Anzahl

Adorf/Vogtl.

Leubetha

Hermsgrüner Str. (Dorfstraße 1)

1

Adorf/Vogtl.

Arnsgrün

Adorfer Str. 31 (Bauhof)

2

Bad Brambach

Bad Brambach

Zollstr. 14

1

Bad Elster

Bad Elster

Am Kuhberg 54

1

Bad Elster

Bad Elster

Max-Höra-Str. 17

1

Bergen

Bergen

Falkensteiner Str. 2 A

1

Eichigt

Hundsgrün

Oelsnitzer Str. 16

1

Eichigt

Eichigt

Dorfstr. 27

1

Elsterberg

Elsterberg

W.-Suchanek-Str. 16

1

Grünbach

Muldenberg

Klingenthaler Str.

1

Klingenthal

Klingenthal

Auerbacher Str. 315

1

Lengenfeld

Plohn

Rodewischer Str. 1 A

1

Markneukirchen

Markneukirchen

R.-Wagner-Str. 30

1

Markneukirchen

Markneukirchen

Wernitzgrüner Str. 1

1

Netzschkau

Netzschkau

Elsterberger Str. 7

1

Oelsnitz/Vogtl.

Oberhermsgrün

Dorfstr. 32

1

Oelsnitz/Vogtl.

Oelsnitz/Vogtl.

Forststr. 9 F

1

Pausa-Mühltroff

Pausa/Vogtl.

Grüne Wiese

1

Plauen

Hammertorvorstadt

Rähnisstr.

1

Plauen

Südvorstadt

Reindorfer Str.

1

Plauen

Bahnhofsvorstadt

Erich-Ohser-Str.

1

Plauen

Chrieschwitz

Friesenweg

1

Plauen

Neundorfer Vorstadt

Moritzstr.

1

Plauen

Hofer Vorstadt

Am Unteren Bahnhof

1

Plauen

Hammertorvorstadt

Auenstr.

1

Plauen

Haselbrunn

Haselbrunner Str.

1

Reichenbach/Vogtland

Rotschau

Hainstr. 1

1

Theuma

Theuma

Gartenstr.

1

Weischlitz

Weischlitz

Turnhalle

1

Eine Übersicht der noch bestehenden Containerstellplätze finden Sie hier.

Die Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, alternative Entsorgungsmöglichkeiten für Elektro-Altgeräte zu nutzen:

 

  • Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m²,
  • Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die auch Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, oder
  • Versandhändler mit Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m².

 

In der Regel sind fast alle Lebensmittel- oder Elektro-Märkte (z. B. MediaMarkt, Saturn, Aldi, Lidl, Netto usw.) gesetzlich zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet.