Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse bei der IHK anzeigen
Allgemeine Informationen
Stellen Sie einen Auszubildenden* ein, müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages bei der örtlich zuständigen IHK die Eintragung in das Verzeichnis beantragen.
Möchten Sie in Ihrem Unternehmen Lehrlinge ausbilden, muss zuvor von den zuständigen Stellen festgestellt werden, ob alle erforderlichen Berechtigungen sowie Eignungen zum Einstellen und Ausbilden gegeben sind. [...] Die Industrie- und Handelskammer prüft die Ausbildungsberechtigung für die Berufsbildung in allen nicht-handwerklichen Ausbildungsberufen der gewerblichen Wirtschaft und führt für anerkannte Ausbildungsberufe ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. In das Verzeichnis werden wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrages eingetragen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Verfahrensablauf
Für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse senden Sie die erforderlichen Unterlagen per Post an den für den Ausbildungsberuf zuständigen Berater für berufliche Bildung der IHK. Nach der Eintragung werden die eingereichten Unterlagen per Post an das Unternehmen zurückgesandt. Sie erhalten eine Eintragungsbestätigung. Nachdem der Vertrag unterzeichnet und bei der zuständigen Stelle registriert ist, ist dem Auszubildenden unverzüglich ein Exemplar zukommen zu lassen.
Hinweise:
- Sollten sich wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, wie der Ausbildungsberuf oder die Ausbildungszeit ändern, müssen Sie diese Änderungen der zuständigen IHK anzeigen. Nach Aktualisierung der Eintragung im Verzeichnis erhalten Sie eine Mitteilung.
- Die Verfahrensweisen gelten im Wesentlichen auch bei der Eintragung von Umschulungsverträgen.
- Eine vollständige elektronische Abwicklung dieses Verfahrens ist nicht möglich, da der Berufsausbildungsvertrag vom Ausbildenden wie auch vom Auszubildenden unterschrieben werden muss.
Erforderliche Unterlagen
Bitte benutzen Sie die Formulare der Sächsischen Industrie- und Handelskammern. Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungs- beziehungsweise Umschulungsverhältnisse ist Bestandteil der Berufsausbildungs- und Umschulungsverträge der Industrie- und Handelskammern.
- Berufsausbildungsvertrag der IHK Chemnitz
- Umschulungsvertrag der IHK Chemnitz
- Berufsausbildungsvertrag der IHK Dresden
- Umschulungsvertrag der IHK Dresden
- Berufsausbildungsvertrag der IHK Leipzig
- Umschulungsvertrag der IHK Leipzig
- BABV-online, Antrag der IHK Chemnitz und der IHK zu Leipzig
Für die Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Eintragung eines Berufsausbildungsverhältnisses
- Berufsausbildungsvertrag
- Darstellung der sachlich und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung
- für Jugendliche die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Änderungsvertrag (bei Änderungen bereits eingetragener Berufsausbildungsverträge)
- Zeugniskopien bei geplanter verkürzter Ausbildungsdauer
Kosten (Gebühren)
Gebühr für die Eintragung und Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses ist der jeweils geltenden Gebührenordnung der zuständigen Stelle (IHK) zu entnehmen, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Unternehmen, die regelmäßig ausbilden, können die Online-Angebote der IHK Chemnitz und der IHK Dresden nutzen.
Rechtsgrundlage
- §34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignVO)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Ausbildungsordnung
- Bundesurlaubsgesetz(BUrlG)
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 28.07.2021
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Fristen
Der Vertrag muss unverzüglich nach Abschluss bei der zuständigen Stelle gemeldet werden, spätestens aber vor Beginn der Ausbildung.