Sozial gesichert
"Die Abhängigkeit des Menschen von den Menschen besteht, und sie zwingt unsern Instinkt in soziale Empfindungen. Sozial empfinden heißt somit, sich der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Menschen bewusst sein; sozial handeln heißt im Geiste der Gemeinschaft wirken."
Erich Mühsam
Sozial abgesichert - würdevoll leben und das, wenn es möglich ist, von Geburt an bis ins hohe Alter! Wer möchte das nicht?
Doch plötzlich ist man in einer sozialen Notlage, von einer Behinderung betroffen, pflegebedürftig und kann den Alltag nicht mehr allein bewältigen, dann braucht man HIlfe und Unterstützung.
In diesen und anderen Situtationen bieten unsere sozialen Sicherungssysteme vielseitige Hilfe- und Unterstützungsleistungen an, die die Teilhabechancen vieler Bürgerinnen und Bürger verbessern.
Allerdings werden Sozialleistungen nur auf Antrag und grundsätzlich nur zukunftsgerichtet erbracht. Bei Bedarf sollten Sie also nicht lange zögern und sich schnellstmöglich an das jeweilige Fachamt wenden.
Der Bürgerservice ist Anlauf- und Kontaktstelle für alle Leistungen. Die Mitarbeiterin steht Ihnen sowohl für die Antragsausgabe als auch für Anfragen, Erstinformationen und die Vermittlung in die fachlich zuständigen Sachgebiete zur Verfügung.
Unsere Themen für Sie
Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung