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Wir bauen Barrieren ab! - Förderung "Lieblingsplätze für alle" 2027

Treppenstufen, unwegsames Gelände, keine Geländer – für einen gesunden Menschen kein Problem, für einen Menschen mit Behinderung teils unüberwindbare Barrieren. Das Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“ läuft nun für das Jahr 2027 an und sagt den Alltagshindernissen erneut den Kampf an.

Video Lieblingsplätze für alle

Video Lieblingsplätze für alle
© jozefmicic - stock.adobe.com 

Welche Ideen können gefördert werden?

Es werden kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Gastronomie-, Bildungs- und Gesundheitsbereich gefördert.
Beispiele der letzten Förderperioden

  • Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen
  • Anbau von Rampen
  • Einbau von Automatiktüren, Schaffung von barrierefreien Zuwegungen
  • Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucher, Einbau von induktiven Höranlagen
  • Beschriftungen in Braille-Schrift
  • Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Museen, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten
  • Zugänge: akustisch und visuell (z.B. Ansagen im Aufzug)
  • Kontrastreiche Beschilderung in Arztpraxen
  • Behindertengerechte Untersuchungsliegen
  • Treppenlifte

Flyer “behindern verhindern“ vom Freistaat Sachsen



Was kann nicht gefördert werden?

Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. 
Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-) Angebote wie Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeittreffs.

Was ist zu tun?

  • bis 30.09.2026 Antrag stellen mit folgenden Unterlagen

    • Bilder zum IST-Zustand im jpeg-Format (per e-mail ebersbach.diana@vogtlandkreis.de)
    • Kostenvoranschläge/Angebote für die geplante Maßnahme
    • Grundbuchauszug bzw. Zustimmung Eigentümer/Vermieter


Im Geoportal des Vogtlandkreises ist ersichtlich, wo genau ein „Lieblingsplatz“ entstanden ist, wo also Menschen mit Behinderung ungehindert Teilhabe erleben können.(Stand 12/2023)