Güterkraftverkehr - Personenverkehr - Gewerberecht
Für einige Geschäftsbereiche genügt eine einfache Anzeige des Gewerbes in der Kommune, andere benötigen eine gesonderte Erlaubnis.
Erlaubnispflichtiges Gewerbe
Neben der fachlichen und persönlichen Eignung des Verantwortlichen sind zum Beispiel die Zuverlässigkeit und (abhängig von der Gewerbeart) auch die finanzielle Leistungsfähigkeit zu prüfen. Dies betrifft den:
- gewerblichen Transport von Gütern mit Fahrzeugen ab einer zulässigen Gesamtlast von 2,5 Tonnen (Gemeinschaftslizenz EU) bzw. ab 3,5 Tonnen und den
- gewerblichen Transport von Personen mit Taxi und Mietwagen oder andere Personenbeförderungsarten außerhalb des Linienverkehrs