Kreistag des Vogtlandkreises
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des Landkreises und der Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der EU, die wahlberechtigt und stimmberechtigt in Kreisangelegenheiten sind, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten im Landkreis wohnen.
Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises, ihm obliegt die kommunalpolitische Arbeit. Er kontrolliert seine Beschlüsse und kann zu wichtigen Angelegenheiten des Landkreises vom Landrat Informationen erfragen. Der Kreistag kann beschließende Ausschüsse bilden und ihnen, soweit keine gesetzliche Regelung entgegensteht, bestimmte Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat.
Der Kreistag des Vogtlandkreises wurde am 09. Juni 2024 für fünf Jahre gewählt.
Informationen zu den Themen
- Sitzungen
- Sitzungskalender
- Gremien, Mandatsträger und Fraktionen
- Öffentliche Bekanntgaben der Sitzungen
finden Sie im Rats- und Bürgerinformationssystem des Kreistages Vogtlandkreis.