Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte
Teamleiterin - für Informationen zu den im Team bearbeiteten Projekten und Förderrichtlinien klicken Sie bitte hier !
Gleichstellungsbeauftragte für Frauen und Männer des Vogtlandkreises
- Durchsetzung der im Grundgesetz verankerten Gleichstellung von Frau und Mann
- Managementaufgaben zur Bürgerberatung in frauenrelevanten und ausländerrelevanten Angelegenheiten
- Unterstützung zum Erhalt der Frauenschutzwohnung und der Interventions- und Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt
- Kontakt - und Vernetzungsstelle für Vereine und Verbände und Institutionen
- Beratung und Unterstützung zu Gleichstellungsprojekten - Organisation und Leitung von Arbeitskreisen
- Bündnis für Familie: Mitwirkung bei der Gestaltung der Infrastruktur bedarfsgerechter, flexibler Kinderbetreuung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Integrationsbeauftragte des Vogtlandkreises
- Ombudsfunktion - Beratung, Information, Betreuung und Unterstützung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Vereinen, um gleichberechtigte Teilhabe in unserer Gesellschaft zu befördern
- Unterstützung und Förderung von bürgerschaftlichem Engagement mit Migrantenbezug
- Zusammenarbeit mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege, mit Vereinen, Verbänden, Institutionen und Behörden - Organisation und Leitung von Netzwerk- und Arbeitstreffen
- Koordinierungsstelle für interkulturelle Vorhaben
- Vergabe von finanziellen Mitteln für Veranstaltungen und für die Öffentlichkeitsarbeit
Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes Vogtlandkreis
- Beratung zur Umsetzung des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes
- Erarbeitung und Überwachung des Gleichstellungsplans
- Mitwirkung an der betrieblichen Gleichstellungspolitik des Landkreises
SPRECHZEITEN NACH VEREINBARUNG
Für ALLE Neuzugewanderten im Vogtlandkreis:
Informationen:
- Zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit sowie gleichstellungs- und integrationspolitischer Aktivitäten im Vogtlandkreis können für gemeinsame Veranstaltungen mit der Gleichstellungs-, Integrations- und Frauenbeauftragten finanzielle Mittel beantragt werden.*
*Die Landkreisverwaltung befindet sich für 2025 weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Es sind nur Aufwendungen und Auszahlungen zulässig, bei denen eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Freiwillige Leistungen darf die Verwaltung in der sogenannten Interimszeit grundsätzlich nicht begründen.
- Gleichstellung als Regionalentwicklung - Informationen zur Studie "Situation der kommunalen Gleichstellungsarbeit in ländlichen Räumen Deutschlands"
- Gleichstellung am Arbeitsmarkt: Das Portal “perspektiven-schaffen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet umfangreiche Informationen zu Wiedereinstieg, Gründen, partnerschaftlicher Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und vielen weiteren Aspekten rund um das Thema Gleichstellung am Arbeitsmarkt
Veranstaltungen:
Dokumente: