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Neue Allgemeinverfügung zur »Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen«, gültig ab 02.10.2021

Datum: 30.09.2021

Auf einen Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gilt für den Vogtlandkreis ab 02.10.2021 eine neue Allgemeinverfügung. Diese regelt die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen und gilt als Neuauflage der bislang gültigen Version.

Die wesentlichen Änderungen:

  • Die Absonderung enger Kontaktpersonen wird stets vom Gesundheitsamt angeordnet. Dies dient der Klarstellung, dass nicht automatisch jede Person mit einem engen Kontakt zu einer infizierten Person sich selber absondert. Anders verhält sich dies bei Angehörigen des Hausstandes. Diese haben sich auch weiterhin sofort auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes abzusondern.
  • Genesene und/oder vollständig geimpfte enge Kontaktpersonen müssen sich bei Symptomfreiheit nicht absondern. Dennoch sind diese verpflichtet, den entsprechenden Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt zu erbringen. Dafür gilt eine Frist von drei Tagen.
  • Die Absonderung enger Kontaktpersonen endet 10 Tage nach dem Tag des letzten Kontakts zum Quellfall und 48 Stunden Symptomfreiheit, sofern das Gesundheitsamt nichts anderes angeordnet hat (vorher waren es 14 Tage). Jedoch kann diese Zeit bereits früher beendet werden: frühestens am 5. Tag der Absonderung bei durchgehender Symptomfreiheit mittels negativem PCR-Test oder frühestens am 7. Tag bei durchgehender Symptomfreiheit mittels negativem Antigenschnelltest. Die Absonderung endet dann mit dem Vorliegen des negativen Testnachweises, welches unverzüglich dem Gesundheitsamt übermittelt werden muss. Die Testung muss als Fremdtestung durch einen Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 Coronavirus-Testverordnung (TestV), wie zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken oder beauftragte Teststellen erfolgen. Der Antigenschnelltest muss die durch das Paul- Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen.