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Im Kreisausschuss am 30.05.2018 wurde die neue Abfallgebührensatzung ab 2019 vorberaten und diskutiert

Grundlage ist die Gebührenkalkulation, welche sich über einen Dreijahreszeitraum von 2019 – 2021 erstreckt und unter Federführung der Firma Econum erstellt wurde. Die durchschnittliche Gebührenbelastung pro Einwohner/Einwohnergleichwert kann im Kalkulationszeitraum geringfügig gesenkt werden.

Der Kreisausschuss hat die Ausführungen des Amtes für Abfallwirtschaft und der Firma Econum wohlwollend zur Kenntnis genommen und fasste nach dem Abfallwirtschaftsausschuss am 23.05.2018 ebenso einen zustimmenden Empfehlungsbeschluss für die Befassung im Kreistag am 14.06.2018.

Der Entwurf kann unter https://www.vogtlandkreis.de/Bürgerservice-und-Verwaltung/Landratsamt/Dezernate-und-Ämter/Dezernat-II/Amt-für-Abfallwirtschaft eingesehen werden.

Bezüglich der Datenerhebung richtet die Kreisverwaltung noch einmal einen dringlichen Appell an alle Eigentümer, die bisher noch keine Mitteilung zu ihren Grundstücken gemacht haben:

Bitte melden Sie sich umgehend beim Amt für Abfallwirtschaft (E-Mail: abfall2019@vogtlandkreis.de, Telefon: 03741 300 -2292, -2293) oder verwenden Sie das Meldeformular auf Seite 59/60 im Abfallwegweiser (auch als PDF ). Die Meldung ist unerlässlich, um eine geregelte Entsorgung ab dem Jahr 2019 zu sichern.

Die weitere Befassung der Gremien mit der Abfallgebührensatzung ist wie folgt geplant:

14.06.2018 Kreistag (öffentlich), Beratung und Beschluss der Abfallgebührensatzung. Im Anschluss an die jeweilige Gremienbefassung erfolgen weitere Presseinformationen.

Darüber hinaus wird nach dem Beschluss eine Sonderbroschüre erscheinen, die an alle Vogtländerinnen und Vogtländer sowie die Grundstückseigentümer außerhalb des Vogtlandes verteilt wird. Darin enthalten sind die wichtigsten Änderungen zum Thema Abfallwirtschaft ab 2019, darunter auch die neuen Gebührensätze. Gleichzeitig wird das Online-Angebot des Vogtlandkreises entsprechend aktualisiert.