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Landrat Rolf Keil stellt sich Live-Interview im Vogtlandradio zum Thema Abfallwirtschaft 2019

Im Rahmen der Kreisgebietsreform hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2008 festgelegt, dass bis zum 01.01.2019 ein einheitliches System  (Stadt Plauen – Vogtlandkreis) geschaffen werden muss. Da in beiden Systemen völlig verschiedene Ausgangsvoraussetzungen vorlagen, ging es nicht ohne kräftige Einschnitte.

Sehr geehrter Herr Landrat, bei der Umsetzung der neuen Abfallsatzung Anfang des Jahres gab es Probleme, wie stellte sich die Situation jetzt dar?

Wir hatten zwei Hauptprobleme in der Einführungsphase:

-      die nicht vollständig und nicht fehlerfreien Grundstückseigentümerlisten mit fehlenden Angaben die uns Vorlagen und

-     die Tatsache, dass ca. 15 % der Grundstückseigentümer die Erfassungsbögen nicht ausgefüllt haben.

Damit war klar, dass diese Grundlagen erst im Rahmen der Umstellung eingearbeitet werden können. Größenordnung ca. 9.000 Fälle.

Trotz aller bekannten Probleme mussten nach der öffentlichen Ausschreibung des Behälterbezuges und Tausches im Juli 2018 dem Unternehmen, welches den Zuschlag erhielt, die Unterlagen zur Behältergestellung übergeben werden. Zwischenzeitlich erreichten das Amt jedoch schon wieder erste Tauschwünsche der bestellten Behälter.

Aufgrund dieser Umstände ist in der neuen Satzung je Grundstück der einmalige kostenlose Umtausch von Abfallbehältern in den ersten drei Jahren aufgenommen worden.

Über Wochen wurde in den vogtländischen Medien wiedergespiegelt, dass die grundsätzliche Schuld beim Landratsamt lag und das es nur Probleme gab. Wie war es wirklich?

Die Anzahl der Anträge zur Datenerfassung und Behältertausch beliefen sich seit November auf ca. 12.000 Fälle, das sind ca. 10 % der Haushalte im Vogtlandkreis.

Bis auf 160 Anträge sind diese inzwischen im Abfallamt abgearbeitet und liegen bei der KEV, die für die Umsetzung des Tausches verantwortlich ist. Hier sind noch ca. 2500 Anträge zur Umsetzung abzuarbeiten, täglich werden ca. 200 -250 Tausche, Aufstellungen bzw. Abzüge  realisiert.

Mit der von der KEV beauftragten Firma zur Behälterlieferung und Entsorgung der Altbehälter gab es immer wieder Schwierigkeiten, wobei natürlich auch die unvollständigen Adresslisten und das Nichtbefolgen der Hinweise zum Behältertausch eine Rolle gespielt haben.

Wir gehen davon aus, dass dieses Behälterproblem bis Ende März überwiegend erledigt ist.

Es steht auch im Raum, dass viele Bürger mit der 14-tägigen Entleerung der Behälter unzufrieden sind.

Der 14tägliche Leerungsrhythmus hat sich im Altlandkreis über 20 Jahre  bewährt. In Plauen gab es einen wöchentlichen oder noch kürzeren Rhythmus.

In Summe ist die 14tägliche Leerung (Personalkosten, Fahrzeugkosten) billiger als die wöchentliche Abfuhr. Deshalb hat der Kreistag den 14täglichen Rhythmus beschlossen.

Zur Umsetzung in Plauen müssen dazu natürlich größere Behälter oder mehr Behälter aufgestellt werden.

Ausnahmen soll es nur dort geben, wo es absolut nicht möglich ist, die notwendigen Behälter für einen 14täglichen Rhythmus aufzustellen.

Eine generelle wöchentliche Leerung würde höhere Entsorgungsgebühren für alle Gebührenpflichtigen zur Folge haben.

Der Abfallwirtschaftsausschuss hat eine Übergangslösung bis zum 30.09.2019 mitgetragen.

 

Welche Vorteile bringt die Einführung des Chip – Systems mit sich?

Mit der Einführung des Chipsystems werden auch in den Altsystemen enthaltene Schlupflöcher geschlossen. Das heißt, jeder der eine Abfalltonne entsorgen lässt, wird erfasst und muss diese auch bezahlen.

Wir hatten z.B. jetzt bei der Umsetzung festgestellt, dass insbesondere in der Stadt Plauen ein nicht unerheblicher Teil von Gewerbemüll, einschließlich gewerblicher Papierabfälle, mit dem System für die Bevölkerungsentsorgung entsorgt wurde. Das erklärt u.a. auch den wesentlich höheren Anteil an Abfall bei der Plauener Bevölkerung.

Im Altlandkreis existierten auch „schwarze Schafe“ – z. B. Besitzer von Wochenendhäusern, die außerhalb wohnten und eine Tonne nutzen, jedoch keine Grundgebühren zahlten.

 

Warum wurde die Biotonne eingeführt?

Die Einführung der Biotonne ist eine Forderung des Bundesgesetzgebers und hätte bereits bis 01.01.2015 erfolgen müssen. Hier fiel es wohl den Hauseigentümern, aber auch uns schwer, den konkreten Anfall zu definieren. Dann muss sich das System erst einlaufen, es ist aber auch hier der jährliche Behältertausch möglich.

Für einige Vogtländer war auch neu, dass sie jetzt eine Papiertonne bekommen.

Die Papiertonnen sollen künftig auf dem Grundstück stehen. Das hat sich im Altlandkreis hervorragend bewährt. Insbesondere ältere Menschen, Behinderte oder Familien ohne Auto brauchen ihr Altpapier nicht mehr zu den zentralen Containern zu schleppen.

Dieser direkte Zugriff erleichtert auch die Mülltrennung.

 

Die Plauener Bürger beschweren sich, dass sie über Gebühr belastet werden.

Das „Plauener System“ hat bereits im Jahr 2013 nicht mehr kostendeckend gearbeitet und wies ein Defizit von 2,5 Mio € aus.

Um diese Unterdeckung zu beheben, mussten in den letzten 3 Jahren bereits 2 Gebührenerhöhungen durchgeführt werden.

Das diese Belastung der Bürger und die jetzt folgende Umstellung Unmut hervorruft, ist verständlich. Es gab dazu aber keine Alternative, dazu sollte man jetzt auch stehen.

Sehr geehrter Herr Landrat, würden Sie zum Abschluss noch einmal auf die Veränderungen bei den Gebühren eingehen?

Das neue System hat eine Festgebühr und eine mengenabhängige Gebühr. Auch dies ist eine Forderung aus dem Abfallrecht. Die Festgebühr bezieht sich auf die Nutzungseinheit, der zweite Teil auf die Höhe des Abfalls.

Einfach erklärt an den Stromgebühren: Die Zählergebühr betrifft die Wohnung, egal wie groß diese ist und wieviel darin wohnen. Die Verbrauchsgebühr (Kwh) hängt überwiegend von der  Anzahl der Bewohner ab.

das Heißt, die Festgebühr ist erst mal für die Einzelperson höher, dies relativiert sich aber mit den höheren Verbrauchsgebühren eines Mehrpersonenhaushaltes.

Dieses System wird jetzt auch bei den Abfallgebühren angewandt.

Ich hoffe, dass die Hauptprobleme der Umstellung bis Ende März abgearbeitet sind. Dieses neue System muss sich aufgrund der Größe der Umstellung einfach noch einlaufen.

Für die bei uns entstandenen Fehler und Unannehmlichkeiten möchte ich mich entschuldigen und die Bürger um Verständnis bitten.

Abschließend möchte ich aber nochmals daran erinnern, dass das Abfallsystem in sich geschlossen ist, d.h. Kosten und die Gebühren müssen sich ausgleichen und jede gewünschte Änderung, die man zukünftig sicherlich einarbeiten kann, hat immer wieder direkte Auswirkungen an einer anderen Stelle im System.