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Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Aus aktuellem Anlass erlässt das Landratsamt Vogtlandkreis in Vollzug des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie in der Bekanntmachung des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 23. Oktober 2020 eine 
Allgemeinverfügung.

Danach sind Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen  sowie von
Ansammlungen im öffentlichen Raum zur Nachverfolgung von Infektionen verpflichtet
personenbezogene Daten zu erheben.

Feierlichkeiten sind ausschließlich im Familien- und Freundeskreis im öffentlichen und
privaten Raum mit bis zu 10 Personen erlaubt.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird zusätzlich in öffentlich zugänglichen
Räumlichkeiten mit regelmäßigen Publikumsverkehr, Märkten und Haltestellenbereichen
öffentlicher Verkehrsbetriebe angeordnet.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen, jeweils mit Ausnahme des Unterrichts, wird angeordnet. 

Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen ist auf 100 Personen begrenzt.

Schank- und Speisewirtschaften sind von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages zu schließen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 24. Oktober 2020 in Kraft.

Den ausführlichen Inhalt der Allgemeinverfügung finden Sie beiliegend und weitere
Informationen zur Corona-Pandemie hier.   


Das Landratsamt ist ab Montag, den 26.10.2020 für die Öffentlichkeit geschlossen.
Termine sind nur noch möglich nach Vereinbarung. 

 Die Bekämpfung der Corona-Pandemie hat aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen
äußerste Priorität in der Arbeit des Gesundheitsamtes. Dadurch können zurzeit andere
Aufgaben nicht erfüllt werden, dazu gehören beispielsweise die Schulaufnahme-
untersuchungen und Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach
§ 43 Infektionsschutzgesetz.

23.10.2020