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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/I.2 der Mittelstandsrichtlinie, Wissenstransfer (Nr. 05081)

Der Freistaat Sachsen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit geförderten Kurzberatungen. Der Freistaat Sachsen unterstützt dafür den Einsatz organisationseigene Berater bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter.

Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie natürlichen Personen vor einer Existenzgründung oder Unternehmensübernahme einen kostenlosen und diskriminierungsfreien, insbesondere nicht von der Mitgliedschaft in einer Organisation abhängigen Zugang zu Beratungsleistungen zu ermöglichen.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbeträge)

Höhe
Personalausgaben für den Berater (Arbeitgeber-Brutto nebst 15 % Personalgemeinkosten) und Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % des AG-Brutto

  • 50 % der Beratungskosten
  • maximal 130 Tagewerke
  • bis zu EUR 250,00 je Tagewerk

Höchstbetrag
EUR 3.000

Mindestzuschuss
im Falle der Kofinanzierung durch Bund oder EU Förderung erst ab einem Zuschuss von EUR 1.000

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.