Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Ziffer B/I.4 der Mittelstandsrichtlinie, Wissenstransfer (Nr. 05081)
Mit einer Zuwendung aus diesem Förderprogramm erhält Ihr kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung für ein umweltgerechtes Wirtschaften. Durch einen schonenden und effektiven Umgang mit natürlichen Ressourcen können Sie Kosten senken, Risiken vorsorgen und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens erhöhen.
Bei Gruppenprojekten besteht auch für Kammern, Kommunen und Landkreise die Möglichkeit, Zuschüsse aus diesem Programm zu beantragen.
Welche Vorhaben werden gefördert?
- Validierung (Überprüfung) eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung
- Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) und Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC)
- Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1
- Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB), DLG-Nachhaltigkeitsstandard)
- Gruppenprojekte unter Beteiligung von mehreren kleinen und mittleren Unternehmen zur Einführung und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen (insbesondere Ökoprofit, QuB, GLG-Nachhaltigkeitsstandard)
Die Validierung oder Zertifizierung darf nicht durch das Unternehmen erfolgen, das bereits die Beratung durchgeführt hat.
Für welche Ausgaben können Sie Zuschüsse erhalten?
- Beratungshonorar, Kosten für die Überprüfungen und Zertifizierungen
- Ausgaben für die Qualitätssicherung
Beratungen mit weniger als fünf Tagewerken sind nicht zuwendungsfähig
Konditionen
Art der Förderung
Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
- bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- mit Qualitätssicherung: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zuwendungsfähige Ausgaben
Beratungen zu Validierung/Zertifizierung:
- maximal EUR 350,00 Zuwendung pro Tag
- maximal EUR 8.000 EUR pro Kalenderjahr, bis zu 12.000 EUR in drei Jahren
Energieberatungen, Beratungen zur Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes
- maximal EUR 350 EUR Zuwendung pro Tag
- maximal EUR 12.000 EUR in drei Jahren
Gruppenprojekte:
- maximal EUR 350 EUR Zuwendung pro Tag
- maximal EUR 30.000 EUR pro Kalenderjahr
- für Beratungen maximal EUR 12.000 EUR in drei Jahren
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Ansprechstelle
-> zugelassener Qualitätssicherer
SAB-Förderportal