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Wenn eine oder einer Ihrer Beschäftigten sich beim Technischen Hilfswerk engagiert, können Sie im Falle eines Einsatzes die Erstattung der Lohnkosten beantragen. Gleichzeitig bekommen die Helferinnen und Helfer von Ihnen wie gewohnt ihr Gehalt.

Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige entschädigt das THW ebenso. Helferinnen und Helfer, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten, bekommen ihre Leistungen ganz normal weiter gezahlt. Öffentlichen Arbeitgebern wird der Ausfall nicht erstattet.

Ansprechstelle

Merkblätter und Vordrucke für die Erstattung von Verdienstausfällen für private Arbeitgeber und Selbstständige erhalten Sie über die THW-Geschäftsstellen.

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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk