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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Gemeinsamen Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit (RL VEA), Nr. 07990

Die Förderung unterstützt Maßnahmen und Projekte der Verkehrserziehung und -aufklärung im Freistaat Sachsen zur Hebung der Verkehrssicherheit.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

A: Landesweite Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung

  • im vorschulischen Bereich
  • im schulischen Bereich
  • in der Erwachsenenaufklärung

B: Regionale Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung sowie Beschaffung und Einrichtung von Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen

  • stationäre Jugendverkehrsschulen
  • mobile Jugendverkehrsschulen
  • mobile Kindergartenverkehrsschulen

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

A: Verkehrserziehung / -aufklärung (landesweit)

Höhe
bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

B: Verkehrserziehung / -aufklärung, Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen (regional)

Höhe

bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Höchstbeträge

  • stationäre Jugendverkehrsschulen: EUR 65.000
  • mobile Jugendverkehrsschulen: EUR 50.000
  • mobile Kindergartenverkehrsschulen: EUR 25.000

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderungen.

Ansprechstelle

für landesweite Projekte (Fördergegenstand A):

-> Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

für regionale Projekte (Fördergegenstand B):

-> Landespräventionsrat Sachsen