Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Gemeinsamen Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit (RL VEA), Nr. 07990
Die Förderung unterstützt Maßnahmen und Projekte der Verkehrserziehung und -aufklärung im Freistaat Sachsen zur Hebung der Verkehrssicherheit.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
A: Landesweite Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung
- im vorschulischen Bereich
- im schulischen Bereich
- in der Erwachsenenaufklärung
B: Regionale Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung sowie Beschaffung und Einrichtung von Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen
- stationäre Jugendverkehrsschulen
- mobile Jugendverkehrsschulen
- mobile Kindergartenverkehrsschulen
Konditionen
Art der Förderung
Projektförderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
A: Verkehrserziehung / -aufklärung (landesweit)
Höhe
bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
B: Verkehrserziehung / -aufklärung, Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen (regional)
Höhe
bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Höchstbeträge
- stationäre Jugendverkehrsschulen: EUR 65.000
- mobile Jugendverkehrsschulen: EUR 50.000
- mobile Kindergartenverkehrsschulen: EUR 25.000
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderungen.
Ansprechstelle
für landesweite Projekte (Fördergegenstand A):
-> Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
für regionale Projekte (Fördergegenstand B):
-> Landespräventionsrat Sachsen