Inhalt

Die staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe ist Voraussetzung für folgende Tätigkeiten:

  • Durchführung von landesrechtlich geregelten Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen
  • Ausstellung von Urkunden über die Berechtigung zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung im Sinne der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (zum Beispiel "Fachpflegeexpertin für den Operationsdienst")

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.