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Antrag auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer nach §§ 15 f. Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)

Wirtschaftsprüfer* müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend.

Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von der Wirtschaftsprüferkammer bestellen lassen. Wenn zwischen bestandenem Examen und gewünschter Berufsaufnahme mehr als fünf Jahre liegen, müssen Sie gegebenenfalls eine weitere Prüfung machen.

Die Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem, ihre Mitglieder beruflich zu beraten, bei Streitigkeiten unter Mitgliedern beziehungsweise zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.