Inhalt

Familien in finanzieller Notlage - hervorgerufen durch ein schwerwiegendes Ereignis oder Verkettung unglücklicher Umstände - können finanzielle Hilfe der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" erhalten. Die Stiftungsleistungen sollen dem Erhalt oder der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie dienen.

Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen ist eine einmalige Unterstützung möglich.

Hinweise:

  • Finanzielle Hilfen der Stiftung sind zweckgebunden und können individuell nach Einzelfallprüfung entsprechend der Notlage vergeben werden.
  • Die Unterstützung ist einkommensabhängig, der Umfang richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles.
  • Die finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ansprechstelle

Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter

Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

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Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.