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Allgemeine Informationen

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag, in der Regel als Dreijahresjagdschein ausgestellt. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjahresjagdschein. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten. Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.