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Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Nach der gesetzlichen Definition ist unter dem "Führen" einer Waffe die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung und Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte zu verstehen.