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Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II.

Findet sich eine verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung nach Ausstellung des Ersatzes wieder, müssen Sie diese bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Hinweis! Seit dem 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.