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Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbereiches umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein eintragen lassen.

Seit 01.03.2007 gilt für das Zulassungsrecht das Wohnortprinzip, bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung. Eine Zulassung auf eine Nebenwohnung ist bei natürlichen Personen nicht mehr möglich! Der Hauptwohnsitz ergibt sich aus der Angabe im Personalausweis beziehungsweise der Meldebescheinigung bei Vorlage des Reisepasses. Ist ein Fahrzeug bisher auf eine Nebenwohnung zugelassen und ergibt sich eine Änderung der Neben- oder Hauptwohnung, ist dann die Zulassungsbehörde zuständig, bei der sich die Hauptwohnung befindet. Eine Umschreibung und gegebenenfalls ein Wechsel der Kennzeichen wird erforderlich.

Hinweise:

  • Seit dem 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.
  • Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises entscheidend. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.