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Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG)

Geldmangel darf Sie nicht daran hindern, Ihr Recht durchzusetzen oder zu verteidigen. Wenn Ihnen für ein Gerichtsverfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ohne Rückzahlungspflicht zustehen würde, können Sie für außergerichtlichen Rechtsbeistand Beratungshilfe beantragen.

Die Beratungshilfe umfasst den rechtlichen Rat und - soweit erforderlich - die außergerichtliche Vertretung.

Tipp: Informieren Sie sich auch über Prozesskostenvorschuss und Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.

Kostenlose Rechtsberatung

Im Rahmen eines Projektes des Staatsministeriums der Justiz in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen führen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in mehreren sächsischen Städten eine grundsätzlich kostenfreie Rechtsberatung für finanziell bedürftige Bürger durch.