Inhalt

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (FRL Familienwohnen), Nr. 00501

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus zur Selbstnutzung kaufen wollen, unterstützt Sie der Freistaat Sachsen bei der Finanzierung mit einem zinsvergünstigten Darlehen von bis zu EUR 50.000 für jedes Kind in Ihrem Haushalt.

Gefördert werden auch Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbauvorhaben, wenn diese im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie erforderlich sind. Für Bauvorhaben in Mietwohnungen ist keine Förderung möglich.

Was wird gefördert?

Zugunsten von Kindern unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie Kindergeld beziehen, werden diese Vorhaben unterstützt:

  • Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
  • Modernisierung, Instandsetzung oder Umbau, sofern im Zusammenhang mit dem Bestandserwerb erforderlich

Konditionen

Art der Förderung:
zinsvergünstigtes Darlehen

Höchstbetrag:
maximal EUR 50.000 pro im Haushalt lebenden Kind, für das Kindergeld bezogen wird

Zusatzförderungen:

  • bis zu EUR 30.000 für Haushalte mit geringen Einkünften
  • bis zu EUR 15.000 je Person mit Schwerbehinderung im Haushalt
  • bis zu EUR 50.000 für den Erwerb mit Modernisierung von vor 1990 erbautem Wohnraum

Eigenanteil:
mindestens 15 % der Gesamtkosten

Zinssatz:
0,75 % p.a. für die gesamte Laufzeit

Auszahlung:

  • bis EUR 25.000: 100 % nach Abschluss des Vorhabens
  • über EUR 25.000 in bis zu fünf Teilbeträgen nach Baufortschritt

Laufzeit:
bis zu 25 Jahre

Rückzahlung:

  • Rückzahlung in gleichmäßigen Raten (zwei Jahre tilgungsfrei), Tilgungssatz ca. 3,99 %
  • jährliches Sondertilgungsrecht

Sicherheiten:
Grundbucheintragung für Darlehen ab EUR 50.000

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:
  • Das Gesamtvorhaben soll über ein Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm mitfinanziert sein.
  • Antragstellende, die bereits mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen gefördert wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.