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Antrag auf Gewährung von Hilfen nach der Richtlinie "Krisen und Notstände" (KUN/2015)

Mit dieser Förderung werden auf Antrag Hilfen bei existenzgefährdenden Krisen und Notständen in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und der Aquakultur gewährt.

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden, unmittelbar verursacht durch

  • eine Naturkatastrophe,
  • widrige Witterungsverhältnisse, die einer solchen gleichzusetzen sind,
  • Tierseuchen oder Schädlingsbefall.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung

Höhe der Förderung
50 bis 100 Prozent des Gesamtschadens

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.