Inhalt

Die Zwangsversteigerung von Immobilien, eingetragenen Schiffen und Flugzeugen erfolgt auf Antrag eines Gläubigers*, wenn der Eigentümer eine Schuld (zum Beispiel Darlehen) nicht zurückzahlen kann. Voraussetzung ist ein sogenannter vollstreckbarer Titel.

Das kann beispielsweise eine entsprechende Klausel im Immobilien-Kaufvertrag sein, ein gerichtliches Urteil oder eine zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung.

Mit der gerichtlichen Anordnung der Zwangsversteigerung verliert der bisherige Eigentümer das Verfügungsrecht über die betreffenden Objekte. Für die Zeit des Verfahrens ordnet das Gericht regelmäßig die Zwangsverwaltung an.

Das Gericht kann auch lediglich die Zwangsverwaltung anordnen. In diesem Fall werden in der Regel nur Miet- und Pachteinnahmen beschlagnahmt, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion