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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte und Maßnahmen nach der Richtlinie "Kommunale Prävention" (RL KommPräv), Nr. 07774

Der Freistaat Sachsen unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise, die vor Ort präventive Strukturen schaffen und vorbeugende Projekte und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung umsetzen möchten. Die Förderung wird auf Antrag als Zuschuss gewährt.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen. Priorität haben dabei Projekte und Maßnahmen, die

  • sich als Erfordernis aus aktuellen Kriminalitätslagebildern und kriminalgeografischen Entwicklungen ableiten
  • dazu beitragen, kriminalpräventive Tendenzen zur erkennen und Ansätze für Präventionsstrategien zu entwickeln
  • der Vernetzung von Akteuren oder Aktivitäten mit dem Ziel dienen, Initiativen, Finanzen und Personal sinnvoll und ressourcenschonend zu bündeln
  • unmittelbar durch die kommunalpräventiven Gremien vor Ort geplant und umgesetzt werden oder
  • im Rahmen einer Evaluation eine Erfolgskontrolle der Präventionsarbeit ermöglichen.

Konditionen

Art der Förderung
nichtrückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
  • im Ausnahmefall: Festbetrag

Höchstbetrag:
festzulegen je Vorhaben im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

Voraussetzung ist das Erbringen eines Eigenanteils durch die Kommune.

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.