Inhalt

Ist zu erwarten, dass Kinder aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden, informiert die Schulleitung die Eltern über die Rückstellung ihres Kindes vom Schulbesuch und die Gründe dafür.

Grundsätzlich sollen alle Kinder eingeschult werden, die schulpflichtig sind und die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen. Individuelle Bildungsangebote in der Schuleingangsphase, die auf die jeweiligen Voraussetzungen der Kinder eingehen, helfen mögliche Startschwierigkeiten zu überwinden. Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll daher nur die Ausnahme sein.

Das Jahr der Zurückstellung wird auf die Dauer der Pflicht zum Besuch der Grundschule (vier Jahre) nicht angerechnet.

Ansprechstelle

Grundschule, in deren Schulbezirk Sie wohnen:

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Sächsische Schuldatenbank