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Antrag auf Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, internationale Geburtsurkunde gemäß Übereinkommen vom 08.09.1976

Sie benötigen eine internationale Geburtsurkunde zum Nachweis im Ausland? Einen solchen mehrsprachigen Auszug aus dem Geburtenregister beantragen Sie persönlich, schriftlich oder per Fax beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Diese Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.

Hinweis: Wenn Sie eine Geburtsurkunde aus einem anderen Land beschaffen müssen, informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Lesen Sie dazu die Hinweise des Auswärtigen Amtes.