Inhalt
  • Eingangsbestätigung innerhalb 1 Monat nach Antragseingang.
  • Entscheidung spätestens 4 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde

Eine Aufforderung zur Vorlage von Originalen, beglaubigten Kopien oder weiteren geeigneten Unterlagen, um die Echtheit oder die inhaltliche Richtigkeit zu belegen, bricht den Lauf dieser Frist nicht.