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Wenn Sie Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen. Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind insbesondere Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch andere Zahlungen, zum Beispiel für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.

Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 Prozent Ihrer Aufwendungen. Für jedes Sparjahr werden als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:

  • EUR 700,00 (max. Prämie: EUR 70,00/Jahr), wenn Sie ledig sind, oder
  • EUR 1.400 (max. Prämie: EUR 140,00/Jahr), wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben. Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die Aufwendungen geleistet haben.

Hinweis: Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.