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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums Investitionen zur Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen.

Was wird gefördert?

Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur

  • ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • ausschließlichen Raumheizung
  • kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Zuführung der Wärme in Wärmenetze
  • Zuführung der Kälte in Kältenetze
  • solaren Kälteerzeugung

Für Solarthermie-Anlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (zum Beispiel Schwimmbad-Absorber) werden keine Zuschüsse gewährt.

Tipp: Informieren Sie sich vor Auswahl der Solarthermie-Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt ("Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen").

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Anlagen im Gebäudebestand

  • Basis- und Zusatzförderung
  • Innovations- und Zusatzförderung
  • Innovationsförderung - Bereitstellung von Prozesswärme

Anlagen im Neubau

  • Innovations- und Zusatzförderung
  • Innovationsförderung - Bereitstellung von Prozesswärme

Hinweise

  • Näheres zur Förderung und zu den Konditionen erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.