Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums Investitionen zur Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen.
Was wird gefördert?
Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur
- ausschließlichen Warmwasserbereitung
- ausschließlichen Raumheizung
- kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- Bereitstellung von Prozesswärme
- Zuführung der Wärme in Wärmenetze
- Zuführung der Kälte in Kältenetze
- solaren Kälteerzeugung
Für Solarthermie-Anlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (zum Beispiel Schwimmbad-Absorber) werden keine Zuschüsse gewährt.
Tipp: Informieren Sie sich vor Auswahl der Solarthermie-Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt ("Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen").
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Anlagen im Gebäudebestand
- Basis- und Zusatzförderung
- Innovations- und Zusatzförderung
- Innovationsförderung - Bereitstellung von Prozesswärme
Anlagen im Neubau
- Innovations- und Zusatzförderung
- Innovationsförderung - Bereitstellung von Prozesswärme
Hinweise
- Näheres zur Förderung und zu den Konditionen erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
- Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.