Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens mit Tilgungszuschuss aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie" Nr. 272, 282
Mit der Förderung "Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie unterstützt die KfW Vorhaben, bei denen in mehr als 400 Metern Tiefe Erdwärme erschlossen wird.
Was wird gefördert?
- Errichtung von Anlagen zur thermischen Nutzung
- Förder- und Injektionsbohrungen
- tatsächliche Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrungen mit besonderen technischen Bohrrisiken
Was wird nicht gefördert?
- Erkundungsbohrungen
- Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen
- Prototypen
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen
Konditionen
Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe
bis zu 80 % der Investitionskosten
Höchstbetrag
bis zu EUR 10 Millionen pro Vorhaben
Zinsbindung
bis zu 10 Jahre
Zinssatz
- Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
- Kleine Unternehmen erhalten einen zusätzlich vergünstigten Zinssatz. (Programm-Nr. 282)
Auszahlung
100 %
Tilgung
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
- tilgungsfreie Anlaufjahre, danach vierteljährlich gleich hohe Raten
- Sondertilgungen möglich
Sicherheiten
bankübliche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
Hinweise:
- Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.