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Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens mit Tilgungszuschuss aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie" Nr. 272, 282

Mit der Förderung "Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie unterstützt die KfW Vorhaben, bei denen in mehr als 400 Metern Tiefe Erdwärme erschlossen wird.

Was wird gefördert?

  • Errichtung von Anlagen zur thermischen Nutzung
  • Förder- und Injektionsbohrungen
  • tatsächliche Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrungen mit besonderen technischen Bohrrisiken

Was wird nicht gefördert?

  • Erkundungsbohrungen
  • Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen
  • Prototypen
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen

Konditionen

Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss

Höhe
bis zu 80 % der Investitionskosten

Höchstbetrag
bis zu EUR 10 Millionen pro Vorhaben

Zinsbindung
bis zu 10 Jahre

Zinssatz

  • Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
  • Kleine Unternehmen erhalten einen zusätzlich vergünstigten Zinssatz. (Programm-Nr. 282)

Auszahlung
100 %

Tilgung

  • bis zu 50 % Tilgungszuschuss
  • tilgungsfreie Anlaufjahre, danach vierteljährlich gleich hohe Raten
  • Sondertilgungen möglich

Sicherheiten
bankübliche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

Hinweise:

  • Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.